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Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien

Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien

Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien

Eine Maklerprovision oder auch Maklercourtage ist ein prozentualer Anteil des Kaufpreises der zusätzlich gezahlt wird und der im Exposé bzw. Vermittlungsauftrag vorher festgelegt wird. Bei einer Pacht wird üblicherweise eine gewisse Anzahl an Monatspachten vereinbart.

Immer wieder stellen sich aber Immobiliensuchende die Frage, ob eine Maklercourtage wirklich angebracht ist und ob diese nicht überhöht seien.

Ein Makler tritt bis zu einer erfolgreichen Immobilienvermittlung genaugenommen in Vorleistung. Durch eine engagierte Verkaufsstrategie erleichtert er dem Kunden  den Verkaufs- bzw. Er berät bei der Kauf- bzw. Pachtpreisfindung, stellt die Unterlagen für die Vermarktung zusammen, erstellt ein Exposé und stellt Onlineinserate kostenpflichtig ein. 

Er ist der erste Ansprechpartner für Interessenten. Diese prüft er und sichert die diskrete Vermittlung durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Er gibt Informationsmaterial über die angebotene Immobilie weiter, koordiniert die Besichtigungstermine und begleitet sie nach Möglichkeit.

Beim Kauf ist die Höhe der Maklercourtage von Bundesland zu Bundesland verschieden, da es keine Gebührenordnung für Makler gibt. In einigen Bundesländern ist es üblich die Provision jeweils zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Anders sieht es bei Pacht aus, hier gilt nicht das Bestellerprinzip, die Courtage ist frei verhandelbar, wobei die ortsüblichen Provisionshöhen zu beachten sind.

Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien

Die Provision wird üblicherweise bei Abschluss des  Kauf- bzw. Pachtvertrages fällig. 

Voraussetzung ist, dass ein  Maklervertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde,  der Makler seine Maklertätigkeit nachzuweisen kann und der Vertragsabschluss eindeutig  auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist. Dies betrifft auch Vertragsabschlüsse, wenn der Käufer die Immobilie durch eine Anzeige gefunden hat, aber den Kontakt direkt mit dem Eigentümer aufgenommen hat. Nur durch die Information des Maklers wurde er auf diese Immobilie aufmerksam.

Der Anspruch verjährt nach § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren.

Sollte eine Gewerbe-Immobilie als Kaufobjekt oder  Pachtobjekt nicht durch den beauftragten Makler vermittelt worden sein, sondern über andere Kanäle, kann der Makler, sofern vertraglich im Vorfeld abgesprochen, seine Leistungen in Rechnung stellen.

Stellt sich noch zum Schluss die Frage, ob eine Provision steuerlich absetzbar ist. Dies sollten Sie mit Ihrem Steuerberater direkt klären.

 Ist die Courtage verhandelbar?

  • Das lässt sich pauschal nicht sagen, da es immer eine Entscheidung des jeweiligen Maklers ist. Eine Bereitschaft zur Verhandlung hängt immer von der jeweiligen Immobilie, Ihren Wert und den zu erwartenden Vermittlungsaufwand ab.

Wo finde ich die Provisionssätze meines Bundeslandes?

  • Sie finden diverse Aufstellungen im Internet.

Sie haben weitere Fragen?

Dann melden Sie sich bei den Spezialisten von Cordes & Rieger telefonisch unter 0431-533 233-0 oder per Mail an info@cordes-rieger.de

 

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